Wer vertritt Sie, wenn Sie nicht handeln können? Ohne Vollmachten sind Sie im Fall der Fälle fremdbestimmt. Rund 90 Prozent der Bevölkerung haben das nicht rechtskonform erledigt. Das liegt unter anderem an den 3 großen Irrtümern zum Thema rechtliche Vorsorge.
Wir unterstützen und begleiten Sie bei der Erstellung von Vollmachten und Verfügungen, über Partner-Experten setzen wir auf konzeptionelle Beratung im Einklang mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG): selbstbestimmt leben als Privatperson und Unternehmer. harald-schricker@juradirekt.com
- Nur mit
Vollmachten und Verfügungen bleiben Sie selbstbestimmt. - Entlasten
Sie sich und Ihre Familie.
Ohne Vollmachten entscheiden und handeln unter Umständen Fremde, z. B. in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Behörden, Post und bei Selbständigen sogar im Geschäft.